Wenn Sie in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach: § 23 Abs. 1 AufenthG, § 25 Abs. 1 AufenthG, § 25 Abs. 2 AufenthG, § 25 Abs. 3 AufenthG, oder seit über einem Jahr eine Duldung nach § 60 a AufenthG oder § 25 Abs. 5 AufenthG haben, können wir Ihnen helfen, eine Arbeit zu suchen. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG beantragt haben (Bleiberechtsregelung), ist es für Sie wichtig, sich schnell um eine Existenz sichernde, dauerhafte Arbeit zu bemühen.
beraten Sie und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, was für eine Arbeit Sie machen können.
unterstützen Sie bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.
bieten Schulungen z. B.:
begleiten Sie zu Betrieben, auf Ämter und Behörden.
kommen – wenn Sie das wollen – zu Ihnen nach Hause, um Sie und Ihre Familie zu unterstützen.
suchen mit Ihnen zusammen nach Wegen zu arbeiten, auch wenn Sie sich um Ihre Familie kümmern müssen.
helfen Ihnen, eine Arbeit zu finden, mit der Sie sich und Ihre Familie ernähren können.
Wir sind Menschen, die viel mit Migranten und Migrantinnen gearbeitet haben und einige von uns sind selber Migrant/innen. Wir kennen uns auf dem Arbeitsmarkt in Celle und im Landkreis, sowie der Region Lüneburg gut aus und können Ihnen helfen, Arbeit zu finden.
Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos!